Thema: Steuerfreie Erholungsbeihilfe

Erholung zahlt sich aus – für alle!

Wussten Sie, dass Sie Ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Erholungsbeihilfe zahlen können?

  • Bis zu 156 € pro Mitarbeiter/in
  • + 104 € für den Ehepartner
  • + 52 € je Kind
  • pro Jahr – steuer- & sozialversicherungsfrei
  • Der Arbeitgeber versteuert die Beihilfe pauschal mit 25 %

Voraussetzungen:

  • Die Zahlung erfolgt zweckgebunden zur Erholung (z. B. Urlaub, Wellness, Kur).
  • Es muss ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Urlaub bestehen (i. d. R. 3 Monaten vor oder nach der Gewährung der Erholungsbeihilfe).
  • Der Zweck muss nachgewiesen werden (z. B. durch Urlaubsantrag, Hotelrechnung o. Ä.).
  • Die Beihilfe wird zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt.

Der Vorteil: Sie unterstützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und bleiben steuerlich auf der sicheren Seite.

Perfekt zur Urlaubszeit oder als wertschätzendes Extra zwischendurch!

Haben Sie Interesse? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das einfach und korrekt umsetzen können!

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert