Steuer sparen rund ums Haus – so geht’s
Frühling ist Renovierungszeit – ob im Garten, auf dem Dach oder im Keller. Wussten Sie, dass Sie sich dafür einen Steuerbonus von bis zu 4.000 € jährlich sichern können?
Hier kommt dein Überblick:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zum Beispiel:
- Rasenpflege
- Fenster sanieren
- Beet umgraben
- Reinigung der Terrasse
Tätigkeiten, die Sie theoretisch selbst erledigen könnten – aber jemanden dafür bezahlen.
20 % der Arbeits-, Fahrt- & Maschinenkosten können Sie absetzen – max. 4.000 € im Jahr!
Wichtig: Nur unbar bezahlt und mit Rechnung anerkennt das Finanzamt die Kosten.
2. Handwerkerleistungen
Zum Beispiel:
- Fenster sanieren
- Heizung warten
- Dach abdichten
Arbeiten von Profis im und ums Haus.
Auch hier gilt: 20 % der Lohnkosten sind absetzbar – aber nur bis zu 1.200 € im Jahr!
Achtung: Keine Absetzung für Werkstattarbeiten oder Erschließung öffentlicher Flächen möglich.
3. Energetische Sanierung (nach § 35c EStG)
Seit 2020 gibt’s für Maßnahmen zum Energiesparen extra hohe Steuerboni – z. B. bei:
- Wärmedämmung
- Erneuerung von Fenstern & Außentüren
- Austausch der Heizungsanlage
Hier können Sie bis zu 20 % der Gesamtkosten (inkl. Material!) über 3 Jahre absetzen – und das bei einem Höchstbetrag von 40.000 € je Objekt!
Das entspricht einem maximalen Steuerbonus von 8.000 €!
Wichtig für alle Fälle:
- Rechnung nötig – mit getrennten Material- & Lohnkosten
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen
- Steuerlich zählt das Jahr der Zahlung, nicht der Ausführung
Unser Tipp:
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Haben Sie Interesse?
