Steuer sparen rund ums Haus – so geht’s

Frühling ist Renovierungszeit – ob im Garten, auf dem Dach oder im Keller. Wussten Sie, dass Sie sich dafür einen Steuerbonus von bis zu 4.000 € jährlich sichern können?

Hier kommt dein Überblick:

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zum Beispiel:

  • Rasenpflege
  • Fenster sanieren
  • Beet umgraben
  • Reinigung der Terrasse

Tätigkeiten, die Sie theoretisch selbst erledigen könnten – aber jemanden dafür bezahlen.
20 % der Arbeits-, Fahrt- & Maschinenkosten können Sie absetzen – max. 4.000 € im Jahr!
Wichtig: Nur unbar bezahlt und mit Rechnung anerkennt das Finanzamt die Kosten.

2. Handwerkerleistungen

Zum Beispiel:

  • Fenster sanieren
  • Heizung warten
  • Dach abdichten

Arbeiten von Profis im und ums Haus.
Auch hier gilt: 20 % der Lohnkosten sind absetzbar – aber nur bis zu 1.200 € im Jahr!
Achtung: Keine Absetzung für Werkstattarbeiten oder Erschließung öffentlicher Flächen möglich.

3. Energetische Sanierung (nach § 35c EStG)

Seit 2020 gibt’s für Maßnahmen zum Energiesparen extra hohe Steuerboni – z. B. bei:

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung von Fenstern & Außentüren
  • Austausch der Heizungsanlage

Hier können Sie bis zu 20 % der Gesamtkosten (inkl. Material!) über 3 Jahre absetzen – und das bei einem Höchstbetrag von 40.000 € je Objekt!
Das entspricht einem maximalen Steuerbonus von 8.000 €!

Wichtig für alle Fälle:

  • Rechnung nötig – mit getrennten Material- & Lohnkosten
  • Zahlung muss per Überweisung erfolgen
  • Steuerlich zählt das Jahr der Zahlung, nicht der Ausführung

Unser Tipp:

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