Thema: Steuerfreie Erholungsbeihilfe
Erholung zahlt sich aus – für alle! Wussten Sie, dass Sie Ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Erholungsbeihilfe zahlen können? Voraussetzungen: Der Vorteil: Sie unterstützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und bleiben steuerlich auf der sicheren Seite. Perfekt zur Urlaubszeit oder als wertschätzendes Extra zwischendurch! Haben Sie Interesse? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das einfach und korrekt umsetzen können!
